Private Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe übernehmen gewöhnlich die Kosten. Dafür wird eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt und die Honorargebühren richten sich nach dem Aufwand (Diagnosestellung) der erbrachten Leistungen (Ziffernkatalog). Bitte teilen Sie mir vor dem Beginn der Behandlung mit, dass die Rechnung nicht pauschalisiert sondern nach den Regeln der Erstattungsfähigkeit für Privatversicherung, Zusatzversicherungen und der Beihilfe erstellt werden soll.
Eine Selbstzahlerrechnung wird vereinfacht und pauschalisiert nach den Empfehlungen der Verbände erstellt und der Wert der Behandlung beläuft sich auf 110,-€ und wird in dieser Form nicht von den privaten Versicherern akzeptiert. Gesetzlich Versicherte erhalten bei einigen gesetzlichen Versicherungen einen Zuschuss. Einen Link zu den Erstattungsanteilen der gesetzlich Versicherten finden Sie hier: https://www.osteopathie-kiel.de/kostenuebernahme, er ersetzt aber nicht die Nachfrage bei Ihrer Versicherung.