Grundsätzlich wird die osteopathische Behandlung durch die Beihilfe und die private Versicherung vollständig übernommen. In diesem Fall wird der Behandlungsaufwand über die GbüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker) abgerechnet. Pauschal 95,-€ für eine Behandlung von circa 50 minuten Dauer. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird oft ein Zuschuss gewährt, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.